Großartiger Zwischenerfolg für das Gemeindevolksbegehren in Keutschach am See für den öffentlichen, freien Seezugang beim Areal „Alt-Wien“.
Innerhalb einer Woche wurden 360 Unterschriften gesammelt. Das Volksbegehren wurde von SPÖ-Vizebürgermeister Karl Dovjak initiiert, da Bürgermeister Gerhard Oleschko (Team Kärnten) bisher dem Vorhaben nichts abgewinnen konnte, das Grundstück der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Am Montag wurde das Gemeindevolksbegehren mit den bisherigen Unterschriften beim Bürgermeister eingebracht.
Das 1.500 m² große Grundstück bei Alt-Wien gehört nicht dem Bürgermeister, sondern allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Keutschach“
Volksbegehren in Keutschach überaus erfolgreich
Innerhalb einer Woche unterschrieben 360 Bewohnerinnen und Bewohner – Volksbegehren wurde Bürgermeister Oleschko übergeben.
Kein Pächter für Restaurant „Alt-Wien“
Für das direkt am Keutschacher See befindliche Areal beim Restaurant „Alt-Wien“ konnte trotz aller Bemühungen kein neuer Pächter gefunden werden. Die Gemeinde hatte das Grundstück im Jahre 2017 um 950.000 Euro erworben. Da jedoch das Geschäft wegen einer gegenüberliegenden Großbaustelle nicht funktionierte, gab der Pächter auf und seither ist das Areal verschlossen.
Volksbegehren fordert öffentlichen Seezugang
Der Beschlussantrag für das Gemeindevolksbegehren „Öffentlicher, freier, Seezugang Alt-Wien“ lautet: Für den Fall, dass für die gemeindeeigene Seeliegenschaft „Alt-Wien“ bis zum ersten Juni des jeweiligen Jahres kein/e Pächter/in gefunden werden kann, ist die Seeliegenschaft zumindest als öffentlicher, freier Seezugang den Einheimischen und Gästen zur Verfügung zu stellen.
Gemeinde erhält 1.500 Euro vom Land
Bei einem freien Seezugang schließt das Land Kärnten eine eigene Haftpflichtversicherung ab und schafft auch die baulichen Voraussetzungen für einen freien Seezugang. Für das Mähen und die Müllentsorgung erhält die Gemeinde für den freien Seezugang bei Alt-Wien 1.500, Euro vom Land.
Unterschriften binnen weniger Tage gesammelt
Notwendig für die Antragstellung eines Gemeindevolksbegehrens in Keutschach sind fünf Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Das wären im Falle von Keutschach rund 105 Unterschriften (2.069 Wahlberechtigte bei der Gemeinderats-Wahl 2021), was binnen weniger Tage bei weitem übertroffen wurde.
Gemeindewahlbehörde prüft gesetzliche Vorraussetzungen
Die Gemeindewahlbehörde hat nunmehr ohne unnötigen Aufschub zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Gemeindevolksbegehren vorliegen. Erfüllt dieses die gesetzlichen Voraussetzungen, so hat es die Gemeindewahlbehörde als Antrag dem Gemeinderat zu übermitteln. Der Gemeinderat hat über das Gemeindevolksbegehren innerhalb von sechs Monaten nach dessen Einlangen zu entscheiden.
Vizebürgermeister Dovjak mit Unterschriften-Aktion mehr als zufrieden
Vizebürgermeister Karl Dovjak als Bevollmächtigter für das Volksbegehren ist mehr als zufrieden mit dem Erfolg und bedankt sich ganz herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die bisher unterschrieben haben. Dovjak: „Selbstverständlich wird man auch in den nächsten Wochen bemüht sein weitere Unterschriften zu sammeln, um eine möglichst breite Unterstützung für das Volksbegehren sicher zu stellen.“
„Warum der Bürgermeister sich noch immer weigert, beim Land Kärnten anzurufen um zeitnah den öffentlichen, freien Seezugang zu ermöglichen, ist für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner unserer Gemeinde ein Rätsel.
Denn eines muss klar und unmissverständlich festgehalten werden:
Das 1.500 m² große Grundstück bei Alt-Wien gehört nicht dem Bürgermeister, sondern allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Keutschach“
betont Dovjak.